Die Strecke in Hurst ist ca. 1200 m lang und besteht aus hartem Lehmboden. Vom Character her ähnelt sie
einer Supercrossestrecke, d.h. sie zeichnet sich durch viele Sprünge, enge Kurven (Großteil als Anlieger)
und steile Auffahrten aus. Darüber hinaus zeichnet sie sich durch die gut geshapten Sprünge und den in
der Regel sehr guten Zustand (hier schiebt der 1te Vorsitzende noch selbst) aus.
Herausragend an der Strecke ist der ca. 20 lange Table mit langer Abfahrt sowie ein sehr weit
zu springender Flachsprung mit schöner Auffahrt.
Hier eine Helmkamera-Runde auf der Strecke des MCC Windeck-Hurst im Frühjahr 2009:
Streckenbeschreibung
Da ein Streckenplan noch fehlt schaltet doch einfach euer Kopfkino ein,
die Strecke wird jetzt nämlich verbal beschrieben (ein paar Pix gibts dazu):
und zum Abschluß noch ein kleiner Table mit steiler Auffahrt
nach der Landung rein in die scharfe Rechtskurve und zurück auf die Startgerade
Platzordnung
Es ist grundsätzlich ? 1 der StVO einzuhalten.
Grundregeln:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Benutzung des Motorsportgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Ansprüche in irgendeiner Form an den Besitzer, Pächter oder Betreiber des
Cross-Übungsgeländes bestehen nicht.
Das Befahren der Strecke ist nur berechtigten Personen erlaubt.
Das Motorrad muß sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es muß schallgedämpft sein.
Es muß immer geeignete Schutzbekleidung getragen werden (Helm, Stiefel, Brustpanzer,
Rückenprotektor, Handschuhe etc.).
Es darf nicht entgegen der Fahrtrichtung oder quer zur Fahrbahn gefahren werden.
Es darf nur auf der abgesteckten Strecke gefahren werden. Das Befahren der umliegenden
Wälder und Felder ist strengstens untersagt !!!
Es ist verboten Öl, ölhaltige Substanzen, Benzin etc. abzulassen.
Abfall ist vom Verursacher zu entsorgen.
Für die Strecke selbst ist der Sportwart zuständig. D.h., jede Freigabe oder
Sperrung sowie jede Veränderung oder Bearbeitung der Strecke muß im Voraus
mit ihm abgesprochen werden.
Wenn die Strecke besperrt ist, ist das Befahren der Strecke verboten !
Das Parken bzw. Abstellen von Automobilen ist nur auf dem üblichen Parkplatz
neben der Strecke gestattet.
Auf dem Parkplatz darf mit dem Auto und Motorrad nur in Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden.
Nach dem Trinken von Alkohol ist das Fahren verboten !
Die Anweisungen des Vorstandes sind zu befolgen.
Wer dies nicht tut oder einen Punkt dieser Platzordnung zuwiderhandelt erhält
je nach Schwere des einzelnen Falles entweder einen Platzverweis oder wird zusätzlich
zum Platzverweis noch angezeigt.
Der Platzverweis wird von einem Vorstandsmitglied oder, falls kein Vorstandsmitglied anwesend
ist, von einem vom Vorstand bevollmächtigten Platzwart ausgesprochen.